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"Urteil gefährdet Religionsfreiheit"

Das Urteil zur Strafbarkeit von Beschneidungen gefährdet nach Ansicht der Deutschen Bischofskonferenz die Religionsfreiheit der Juden und Muslime in Deutschland. Die Bischofskonferenz kritisierte die Entscheidung als "befremdlich".


Die Deutsche Bischofskonferenz hat das Urteil des Kölner Landgerichts zur Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen scharf kritisiert.

Das Urteil sei "äußerst befremdlich, weil es der grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit der Eltern und ihrem Erziehungsrecht in keiner Weise gerecht wird", sagte Heinrich Mussinghoff, Vorsitzender der Unterkommission für die religiösen Beziehungen zum Judentum, am Mittwoch in Aachen.

Das Landgericht bewertete die Beschneidung kleiner Jungen aus religiösen Gründen am Dienstag als Körperverletzung. Dass die Beschneidung dem Wohl des Kindes widerspreche und ihm oder dem späteren Erwachsenen einen Schaden zufüge, werde von den Richtern lediglich behauptet, fügte Mussinghoff hinzu.

Das Urteil habe erhebliche Unruhe in der jüdischen und islamischen Gemeinschaft ausgelöst. "Viele fragen sich mit Sorge, ob sie zukünftig ungehindert ihren religiösen Pflichten in unserem Land nachkommen können", berichtete Mussinghoff. Um diese Zweifel auszuräumen, sei schnelle Rechtsklarheit gefragt.


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