Der Verein Digitale Gesellschaft will die Betreiber offener WLAN-Netzwerke von der Haftung für die illegalen Aktivitäten Dritter über ihren Anschluss befreien. "Wer sein WLAN anderen zur Mitnutzung zur Verfügung stellt, tut etwas Gutes und sollte dafür nicht potenziell bestraft werden", sagte der Vorsitzende des Vereins, Markus Beckedahl, am Dienstag. Die Haftungsfreiheit, von der die großen Provider profitierten, müsse auch für Privatpersonen oder Cafébetreiber gelten, damit diese nicht unkalkulierbaren Risiken ausgesetzt seien.
WLAN-Netzwerke ohne Passwort sind frei zugänglich. Die Betreiber müssen damit rechnen, für Urheberrechtsverletzungen oder sonstige illegale Aktivitäten in Haftung genommen zu werden, die Dritte ohne ihr Wissen über diesen Internetzugang begangen haben. Die Digitale Gesellschaft legte einen eigenen Gesetzentwurf vor. Dieser stehe allen Parteien zur Verfügung.
Es gehe auch um digitale Nachbarschaftshilfe, sagte Beckedahl. Sozial Benachteiligten könne "im solidarischen Huckepackverfahren" ein Internetzugang ermöglicht werden. Gerade für die Kinder von Hartz-IV-Empfängern bedeute der Verzicht darauf eine schwere soziale Benachteiligung.
Beckedahl forderte die Politik zum Handeln auf: "Die Lösung umfasst nur wenige Zeilen Ergänzung des Gesetzestexts. Die Politik muss nur wollen." Die Länder Hamburg und Berlin haben bereits eine Bundesratsinitiative für mehr Rechtssicherheit gestartet. Diese sehe unter bestimmten Bedingungen aber doch eine Haftung vor, sagte Beckedahl. Die Piratenpartei fordert hingegen ebenfalls eine komplette Abschaffung der sogenannten Störerhaftung.
