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Verbraucherschützer: Vorsicht bei NTT Telco

Angeblich säumige Kunden, denen eine Zahlungsaufforderung der NTT Telco (Europe) Inc. mit Sitz in Wiesbaden ins Haus flattert, sollten den angeblich fälligen Betrag auf keinen Fall zahlen.


Angeblich säumige Kunden, denen eine Zahlungsaufforderung der NTT Telco (Europe) Inc. mit Sitz in Wiesbaden ins Haus flattert, sollten den angeblich fälligen Betrag auf keinen Fall zahlen. Sie sollten die Forderung vorsorglich schriftlich zurückweisen! Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor den massiven Einschüchterungsversuchen. Damit versucht das Inkassounternehmen am Telefon und per Post derzeit, vermeintliche Teilnehmer am Gewinnspieleintragsdienst Winfinder zur Zahlung von Beträgen zwischen 99 und 178 Euro zu bewegen.

In den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherschützer häufen sich die Fälle, in denen Betroffene das Schreiben eines "Ivan Milosevic" vorlegen, der im Namen des Inkassounternehmens in drastischer Weise behauptet, dass sie dem Gewinnspieleintragsdienst Winfinder vermeintlich einen Betrag in meist dreistelliger Höhe schuldeten. Angeblich bestünde ein kostenpflichtiger Vertrag über die Zahlung von 9,90 Euro pro Woche für eine "Leistung", die in dem Anschreiben jedoch nicht näher definiert wird. Winfinder hätte seine Ansprüche, die sich in den vorliegenden Fällen auf angebliche Vereinbarungen zwischen September 2010 bis Februar 2011 beziehen, an NTT Telco Inkasso abgetreten. Die aufgelaufene Schuldsumme, die samt einer peniblen Forderungsaufstellung sowie einem bereits ausgefüllten Überweisungsschein verschickt wird, solle innerhalb einer meist nur wenige Tage umfassenden Frist überwiesen werden - so das Schreiben. Ansonsten warteten auf Empfänger der dubiosen Post "weitere Kosten und Unannehmlichkeiten". Bei pünktlicher Zahlung sei "der gesamte Vertrag erledigt", und es würden keine weiteren Forderungen gestellt. Betroffene berichten, dass die schriftliche Geldeintreibung durch belästigende Anrufe am Telefon noch verstärkt wird.

Empfänger, die NTT Telco auf drastische Art und Weise mit Post bedacht hat und die sicher sind, dass sie einem Vertragsangebot zur Teilnahme an Gewinnspielen - weder mündlich noch schriftlich - zugestimmt haben, geben Milosevic am besten einen Korb. Das geht einfach mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale.


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